Notfalldienst

Die Zahnärzte Liechtensteins leisten an Wochenenden sowie an Feiertagen Notfalldienst. Die GLZ organisiert diesen Notfalldienst im Auftrag der Sanitätskommission.

Es ist für den Patienten von Vorteil, wenn er bei sich abzeichnenden Problemen möglichst frühzeitig seinen Hauszahnarzt konsultiert, da bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes ein Notfalldienstzuschlag berechnet wird und der Notfallzahnarzt keinen Zugang zu den Unterlagen (Vorgeschichte, Röntgenbilder etc.) des Patienten hat. Die Notfallbehandlung soll in der Regel direkt bezahlt werden. Ein regelmässiger Besuch beim Zahnarzt reduziert das Risiko den Notfalldienst beanspruchen zu müssen.

Der Notfalldienst dauert an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Der diensthabende Zahnarzt ist an seinem Notfalldiensttag ausserhalb der obigen Präsenzzeiten von 08.00 Uhr an 24 Stunden telefonisch erreichbar.

 

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